Hinweise zum
Gewährleistungsrecht
Seit dem 1.
Januar 2002 ist das neue Gewährleistungsrecht in Kraft, mit dem die europäische
Richtlinie zum Kauf von Verbrauchsgütern umgesetzt wird. Dadurch verlängert
sich die bisherige Gewährleistung von 6 Monaten auf 24 Monate ab Übergabe der
Ware. Dennoch ist diese Gewährleistung keine 24-monatige Vollgarantie.
So muss bei
der Gewährleistung die Ware zum Zeitpunkt der Geräteübergabe mängelfrei sein.
Ist sie das nicht, hat der Käufer 2 Jahre Zeit, die beim Kauf vorhandenen
Mängel zu reklamieren. Der Handel haftet nur für Fehler, die bereits bei
Lieferung vorlagen. Während der ersten 6 Monate sind Handel und Industrie
beweispflichtig, wenn sie vom Gegenteil überzeugt sind. In den verbleibenden 18
Monaten muss dagegen der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei
Lieferung bestand.
Viel weitgehender als die neue Gewährleistungsregelung ist aber die seit Jahren praktizierte Hersteller-Garantie, die der Käufer zusätzlich zur gesetzlichen Regelung erhält und die freiwillig vom Hersteller erbracht wird. Sie bietet dem Kunden weitgehende Vorteile. Denn vorhandene Mängel werden nicht nur zum Zeitpunkt des Geräteübergangs abgedeckt, sondern über einen gesamten Zeitraum von 12 oder gar 24 Monaten ab dem Kauf. Die Abwicklung erfolgt in der Regel direkt mit und über den Hersteller, bei Problemen können wir hier unterstützend mitwirken.